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Tarif­bestimmungen

Tarifbestimmung für AST-Verkehre mit Haustürbeförderung

Sogenannter „Komfortzuschlag“ – im Linienbündel ES 08 Kirchheim/Teck

Geltungsbereich

Die Tarifbestimmung gilt auf den AST-Linien 173, 175, 176 und 177 im Linienbündel ES 08 Kirchheim/Teck

Tarifsystem

Auf allen AST-Fahrten im Linienbündel ES 08 Kirchheim/Teck von Haltestelle zu Haltestelle gilt grundsätzlich der VVS-Tarif und die dazugehörigen Beförderungsbedingungen. Für die Haustürbeförderung auf besonderen Wunsch kann zum Ausstieg von der fahrplanmäßigen Haltestelle abgewichen werden. Dafür wird zusätzlich zum VVS-Tarif ein Komfortzuschlag erhoben.

Fahrausweis

Als Fahrausweis wird ausgegeben:
- Papierfahrschein
- oder eine Quittung über den zusätzlich erhobenen Fahrpreis

Fahrpreis

Der Fahrpreis für den Komfortzuschlag beträgt für jeden Fahrgast 2,50 €. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern. Bei Schwerbehinderten mit gültiger Wertmarke und deren Begleitperson wird ebenfalls der Komfortzuschlag erhoben.

Genehmigt - mit Gültigkeit zum 01.01.2017 und Aktenzeichen 46-3898/WBG/1- vom Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Strassenwesen und Verkehr, Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart